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Programmbeschwerde von Ingo
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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24.04.2026 | 22:30 Uhr
T V
Unterhaltung
heute-show
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gemäß § 10 Medienstaatsvertrag gegen einen Beitrag der Sendung „heute-show“ vom 24.04.2026, insbesondere gegen eine Äußerung des Moderators Oliver Welke ab Minute 27:55. 1. Gegenstand der Beschwerde In der betreffenden Passage wurde im Rahmen einer satirischen Darstellung die Aussage getroffen: „Was hat 100 Beine und riecht nach Urin? – Die erste Reihe bei einem Howard Carpendale Konzert.“ Aus meiner Sicht ist zu prüfen, ob diese Form der satirischen Zuspitzung noch von der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Satirefreiheit gedeckt ist oder ob hier eine pauschalisierende Herabwürdigung einer erkennbaren Personengruppe vorliegt. 2. Rechtlicher Prüfmaßstab Satire genießt zwar einen besonders weiten Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Gleichwohl unterliegt auch sie den Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie dem Rundfunkauftrag nach dem Medienstaatsvertrag. Nach § 6 Abs. 1 MStV sind Rundfunkangebote zur Wahrheit, Sachlichkeit und zur journalistischen Sorgfalt verpflichtet. Nach § 8 MStV ist zudem eine klare Trennung zwischen Nachricht, Kommentar und Wertung sicherzustellen. Auch satirische Formate sind Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags und dürfen daher nicht in eine Form der pauschalen Abwertung oder Gruppenherabwürdigung übergehen. 3. Einordnung der konkreten Aussage Die genannte Äußerung stellt aus meiner Sicht keine inhaltliche Kritik an einer politischen oder gesellschaftlich relevanten Struktur dar, sondern eine pauschalisierende Zuschreibung negativer Eigenschaften an ein Publikum einer bestimmten Musikrichtung bzw. Alterskohorte. Damit stellt sich die Frage, ob hier noch eine satirische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen oder politischen Missständen vorliegt oder ob die Grenze zu einer generalisierenden Herabwürdigung einer erkennbaren Gruppe überschritten wurde. Viele deutsche Bürger wurden wegen berechtigter Meinungsäußerungen in Form von Kritik an Massenmigration und Islamismus vorschnell von einer politisierten Justiz strafrechtlich verfolgt und wegen sog. "Volksverhetzung" zu 4-stelligen Geldstrafen verurteilt obwohl sie nie die Absicht hatten, eine Bevölkerungsgruppe oder eine Religionsgemeinschaft pauschal zu verunglimpfen, sondern sie waren lediglich besorgt um die Sicherheit in Deutschland und machten sich Sorge um die wachsende Messergewalt und die Untätigkeit der Behörden bei Abschiebung und Strafverfolgung. Ich verstehe die Doppelmoral nicht: Beim Thema Migration und Islam wird dem kritischen Bürger böswillig "Volksverhetzung" untergeschoben indem seine geäußerte Meinung bewußt falsch interpretiert und einzelne Aussagen aus dem Kontext genommen werden. Gleichzeitig aber werden die steuer- und beitragszahlenden Bürger - speziell konservative Bürger, Evangelikale, Lebensrechtler, AfD-Wähler, - durch Medien und Politik zunehmend beschimpft, verhetzt und mit immer mehr Kostenandrohungen eingeschüchtert. Im vorliegenden Fall werden also die alten Mitbürger, die gerne Schlager hören, pauschal verunglimpft. Wenn man also etwas gegen die Alten oder gegen Christen oder Trump sagt, dann ist es immer nur Satire, aber wenn man etwas gegen linksliberale Politiker, Migranten oder Muslime sagt, dann ist es immer gleich Beleidigung, Volksverhetzung und ein Fall für den Staatsschutz. Das kann so nicht richtig sein und ist eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig. Wir können nicht die Meinungsfreiheit der regierungskritischen Bürger einschränken, während die Systemmeinungsvertreter sich an keinerlei Anstandsregeln, Tabus oder moralische Gebote halten. 4. Prüfbitte Ich bitte daher um Prüfung, - ob die genannte Äußerung noch vom Schutzbereich der Satirefreiheit gedeckt ist, - ob sie mit den Anforderungen des § 6 MStV (Sorgfalt und Sachlichkeit) vereinbar ist, - und wie das ZDF sicherstellt, dass satirische Inhalte nicht zu pauschalisierenden Abwertungen von Bevölkerungsgruppen führen. 5. Schlussbemerkung Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen des Programmbeschwerdeverfahrens.
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